Ab wann muss mein Kind eine Schule besuchen?
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Wie melde ich mein Kind zur Einschulung an der Grundschule Heggen an?
An unserer Schule findet das Anmeldeverfahren in der Regel in der ersten Novemberwoche für alle Kinder statt, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Im Vorfeld erhalten die Erziehungsberechtigten ein Schreiben der Gemeinde Finnentrop (nicht von der Schule!). Darin werden sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Kontaktieren Sie uns anschließend über das Sekretariat, um einen Termin in der Anmeldewoche zu bekommen. Die Anmeldung findet ausschließlich vor Ort in der Schule statt. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Anmeldung. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule ein wenig näher kennen. Außerdem führen wir – während Sie die Unterlagen zur Anmeldung ausfüllen – ein ca. 10 minütiges Gespräch mit dem Kind, in dem wir einen ersten Eindruck gewinnen können und feststellen, ob es die deutsche Sprache hinreichend spricht, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Unterlagen, die Sie zur Anmeldung bitte mitbringen:
- den eigenen Personalausweis oder Reisepass
- die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
- Sorgerechtsbescheide, wenn nötig
- Vollmachten, wenn nötig
- Brief mit der schriftlichen Benachrichtigung vom Schulverwaltungsamt der Gemeinde Finnentrop
- den Impfausweis wegen der vorgeschriebenen Masernschutzimpfung
Müssen beide Elternteile zur Anmeldung kommen?
Grundsätzlich werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten zur Anmeldung benötigt. Ist dies nicht möglich oder leben Sie getrennt, haben aber geteiltes Sorgerecht, können Sie auch eine Vollmacht des anderen zur Anmeldung mitbringen, in der bestätigt wird, das eine Anmeldung an unserer Schule gewünscht ist.
Gibt es weitere Formalitäten, die ich beachten muss?
Nach der Anmeldung an unserer Schule, werden Sie noch von der Gemeinde Finnentrop zur schulärztlichen Untersuchung aufgefordert. Diese Untersuchungen finden meist im Winter und im Frühjahr statt und werden unabhängig von der Grundschule Heggen vom Gesundheitsamt durchgeführt. Wir erhalten allerdings eine Durchschrift der Untersuchungsergebnisse, in der eventuelle Handlungsbedarfe aus Sicht des Gesundheitsamts der Schule mitgeteilt werden.
Welche Termine muss ich anschließend beachten?
Kinder, die an unserer Schule angemeldet werden, bekommen das Angebot, an bestimmten Tagen am Unterricht der Klasse 1 teilzunehmen. Dieses Konzept zum sanften Übergang vom Kindergarten in die Grundschule hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt, sowohl Kinder, Eltern und Lehrerinnen waren begeistert.
Außerdem wird im Mai oder Juni vor den Sommerferien ein Elternabend stattfinden, auf dem Sie über alles informiert werden, was zum Schulstart nach den Sommerferien wichtig ist.
Wann ist die Einschulung für mein Kind?
An unserer Schule findet in der Regel der Einschulungsgottesdienst donnerstagsmorgens (9.30 Uhr) nach den Sommerferien statt und anschließend erfolgt um 10.15 Uhr dann die Einschulungsfeier in unserer Pausenhalle. Hieran nehmen alle Kinder unserer Schule teil, auch um zu zeigen, dass die „Neuen“ von allen begrüßt und in unsere Gemeinschaft aufgenommen werden.
Anschließend findet die erste Unterrichtsstunde Ihres Kindes bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer statt. In dieser Zeit bieten wir Ihnen ein wenig Getränke und Kuchen durch den Förderverein im Foyer an, um diese Wartezeit gut überstehen zu können 😉
Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?
Eltern, die die Einschulung ihres Kindes wünschen, das nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.
ACHTUNG: Ist Ihr Kind nach dem 30.09. eines Jahres geboren, erhalten Sie kein Schreiben der Gemeinde Finnentrop mit Aufforderung zur Anmeldung. Sie müssen also selbst aktiv nach den Sommerferien unsere Schule über das Sekretariat kontaktieren. Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.
Wann kann mein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden?
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Die Schulleitung trifft die Entscheidung über eine Zurückstellung vom Besuch der Grundschule aber nicht nur auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, sondern berücksichtigt auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen, die erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung enthalten. Dabei können auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.
ACHTUNG: Wenn eine Zurückstellung vorgenommen bzw. angedacht wird, sollten Sie als Eltern unbedingt die Kita darüber informieren und mit ihr in Austausch bleiben um den Kita-Platz für das Kind zu erhalten! Dies wird nicht über die Schule gewährleistet.
Kontaktieren Sie uns auf jeden Fall frühzeitig, wir beraten Sie gerne.
Die Grundschule Heggen ist zwar die nächstgelegene Schule, ich möchte aber, dass mein Kind eine andere Schule besucht. Was soll ich tun?
Die Schulwahl ist Ihnen selbstverständlich freigestellt. Über eine kurze Rückmeldung an unser Sekretariat oder per Mail, dass das Kind an einer anderen Schule eingeschult wird, wären wir Ihnen dennoch sehr dankbar, da diese Information uns bei unserer organisatorischer Planung hilft. Vielen Dank!
Briefe an die Schulanfänger von Schülerinnen und Schülern der Klasse 4🥰:
Bitte blättern (am Rand des Blattes)
20211209112753
20211209125310
Noch Fragen offen?
Bei Fragen rund um das Thema Schulanmeldung und Einschulung kontaktieren Sie uns doch bitte einfach über das Sekretariat unserer Schule. Weitere Fragen rund um die Grundschule werden auch hier beantwortet.